1.Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Des-Kaisers-neue-Schule und den Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Vertragsschließung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt des-Kaisers-neue-Schule nicht an.
2. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt durch einen Elternteil, die Unterschrift gilt zugleich im Namen und in Vollmacht des Ehepartners.
3. Zahlung der Unterrichtsgebühren
Die Gebühren für den Unterricht werden zu Beginn eines Monats für den jeweils laufenden Monat im Voraus fällig. Sie werden in der Regel für jeden Monat im Lastschriftverfahren eingezogen. Auf Deckung des Kontos sollte geachtet werden. Sollte die Abbuchung nicht akzeptiert werden, gehen entstehende Bankgebühren in Höhe von 3,- Euro zu Lasten des Vertragspartners.
4. Versäumte Unterrichtsstunden
Wird der Unterricht aus Gründen, die der Schüler zu vertreten hat, nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Unterrichtsersatz oder auf Erstattung des anteiligen Entgelts. Zur Leistung von Ersatzstunden ist die Nachhilfeschule nicht verpflichtet. Ausnahme: nachgewiesene Krankheit durch ärztliches Attest. Die Ersatztermine werden angeboten, wenn es in den Gruppen freie Plätze gibt.
Fällt der Unterricht aus Gründen, die von der Nachhilfeschule zu vertreten sind aus, bieten wir Ersatztermine an. Die Ersatztermine müssen wahrgenommen werden.
5. Ferienregelung
Der Unterricht entfällt im Hauptmonat der Sommerferien. Ausgenommen hiervon ist der bei Bedarf oder auf Wunsch gesondert abzuschließende und zu erteilende Ferienunterricht. Während der Oster-, der Herbst- und der Weihnachtsferien findet ein Ferienunterricht statt, der – unter Absprache – auch auf die Vormittage gelegt werden kann. Sollte ein Schüler in dieser Zeit nicht am Unterricht teilnehmen, ist damit keine Minderung der Unterrichtsgebühren möglich. Gut- und Ersatzstunden können nicht gewährt werden. Nur an den gesetzlichen Feiertagen findet der Unterricht nicht statt.
6. Unterricht
Der normale Unterricht wird in Gruppen mit max. 5 Kindern erteilt. Die Unterrichtsstundenzahl kann nach Absprache jederzeit geändert werden. Die monatlichen Kursgebühren richten sich nach den vorher abgesprochenen Unterrichtsstunden.
7. Abmeldung
Ein Monatsvertrag ist jederzeit zum Ende des nächsten Kalendermonats kündbar. Die Kündigungserklärung muss schriftlich erfolgen.
Ein 8-Monatsvertrag kann erstmals zum Ende eines Zeitraums von 8 Monaten mit einer einmonatigen Frist zum Ablauf dieses Zeitraums gekündigt werden. Danach ist der Vertrag jederzeit zum Ende des nächsten Kalendermonats kündbar. Die Kündigungserklärung muss schriftlich erfolgen.
8. Integrationskurse
Wer als Selbstzahler an einem Integrationskurs teilnimmt, zahlt zu Beginn eines Moduls die anfallenden Kursgebühren. Diese werden auch bei entschuldigtem Fehlen nicht zurückerstattet.
9. Datenschutz
Ihre Daten werden ausschließlich für interne, rechtlich zulässige Zwecke genutzt. Des-Kaisers-neue-Schule stellt Ihre persönlichen Informationen nicht anderen zur Verfügung und erklärt ausdrücklich, keine der angegebenen Nutzerdaten kostenpflichtig Dritten bereitzustellen.
Vereinbarungen zwischen der Des-Kaisers-neue-Schule und Eltern
1. Der Schüler kommt zu regelmäßig vereinbarten Terminen (meistens 1 bis 2 mal pro Woche für mindestens eine Doppelstunde) zum Förderunterricht. Bei Bedarf, z.B. vor Klausuren oder Klassenarbeiten, kann der Schüler mit seinen Gutstunden Zusatzstunden erhalten, falls noch Plätze in einer Gruppe frei sind.
2. Nach bestimmten Zeitabständen oder bei Bedarf werden Elterngespräche durchgeführt, in denen die Lehrkraft über Fortschritte oder Probleme im Lernverhalten des Schülers informiert und gemeinsam nach weiteren Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation sucht .
3. Unsere schulischen Maßnahmen zur individuellen Förderung sind auf die Unterstützung durch die Eltern und die engagierte Mitarbeit des Schülers angewiesen.
Stand: Mai 2013